Familienrecht von Ulrike Lindour-Niederbremer Anwaltskanzlei in Gransee
Kompetente Rechtsberatung in Familiensachen - mit Ulrike Lindour-Niederbremer an Ihrer Seite
Mit Ulrike Lindour-Niederbremer steht Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten eine engagierte Rechtsanwältin zur Seite, die Sie vor Gericht sowie bei außergerichtlichen Verfahren zuverlässig betreut. Ihre Rechte und Ansprüche haben für sie höchsten Stellenwert.
Trennung: Ihre Rechte und Pflichten
Eine Trennung ist eine emotional belastende Situation. Dabei ist eine frühzeitige und kompetente Beratung wichtig, da nicht nur die persönliche Zukunft, sondern auch oftmals das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder betroffen ist.
Mit der Trennung stellen sich in der Regel zahlreiche Fragen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Ich stehe Ihnen in dieser belastenden Situation mit Empathie unterstützend zur Seite und berate Sie zu allen relevanten Themen ausführlich.
Scheidung in besten Händen: Erfahrene Anwältin für Ihren Rechtsbeistand
Wer eine Scheidung will, braucht die Unterstützung eines Rechtsbeistands. Hier zählen Erfahrung und klare Strategien. Rechtsanwältin Lindour-Niederbremer behält für Sie den Überblick und wahrt Ihre Interessen im Scheidungsverfahren auch bezüglich des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinns.
Experten für Unterhaltsfragen: Berechnung, Einforderung und Abwehr
Ich helfe Ihnen bei allen Sachverhalten rund um den Unterhalt. Nicht nur die Berechnung für einen angemessenen Unterhalt fällt in mein Aufgabenfeld, sondern auch die Einforderung für den Zahlungsanspruch bzw. die Abwehr bei einer falsch berechneten Höhe. Ob Kinder, Ehepartner oder Eltern – ich kläre, wer Unterhaltsberechtigter ist und setze mich für den finanziellen Ausgleich meiner Mandanten ein.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Ihre Fragen, meine kompetente Unterstützung.
Das Sorgerecht bestimmt über die Pflege, Versorgung und Lebensführung des Kindes. Beim Umgangsrecht steht dagegen das Recht auf eine gemeinsame Zeit mit dem Kind im Vordergrund. Als erfahrene Kanzlei helfe ich Ihnen bei Fragen kompetent weiter. Ich kann beispielsweise das alleinige Sorgerecht vor Gericht beantragen, wenn beim Expartner eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen ist, oder den Umgang mit Kindern verweigern bzw. einklagen.